Hausordnung

Präambel

Die Gustav-Heinemann-Oberschule ist eine Integrierte Sekundarschule, an der leistungsorientiert gearbeitet wird, so dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit für einen erfolgreichen individuellen Bildungsweg gegeben ist.

Die Mitglieder der Schulgemeinschaft pflegen einen respektvollen, freundlichen Umgang miteinander. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die Umsetzung der Sekundärtugenden, zu denen vor allem Zuverlässigkeit, Disziplin, Höflichkeit und Fleiß gehören. Um das zu gewährleisten, haben wir uns auf die folgenden Regeln für das Zusammenleben verständigt:

I Grundregeln

  1. Jeder hat das Recht, in Ruhe arbeiten zu können.
  2. Niemandem darf körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt werden.
  3. Alle sind verpflichtet, mit eigenem und fremdem Eigentum sorgsam umzugehen.
  4. Die Schülerinnen und Schüler haben angemessen gekleidet zu erscheinen und die Kopfbedeckung ist in geschlossenen Räumen abzunehmen. Ausnahmen stellen Kopfbedeckungen aus religiösen oder medizinischen Gründen dar.
  5. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
  6. Alle Besucher und Gäste der GHO sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden.

II Regeln für die Behandlung des Schuleigentums

Für Ordnung und Sauberkeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände sind alle Angehörigen der Schulgemeinschaft verantwortlich. Das Eigentum der Schule darf nicht beschädigt werden.

III Regeln für den Unterricht

  1. Der Lernerfolg setzt die selbstverständliche Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler, ihre aktive Teilnahme am Unterricht sowie die Erledigung der Hausaufgaben voraus (siehe § 46 des Schulgesetzes).

  2. Der Unterricht wird pünktlich begonnen und das Unterrichtsmaterial ist bereitzulegen, dabei ist die Garderobe vorher an entsprechenden Haken aufzuhängen.

  3. Während des Unterrichts wird nicht gegessen; die Erlaubnis zum Trinken in besonderen Situationen erteilen die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer.

IV Nutzung von Multimediageräten

Der Gebrauch von Multimediageräten einschließlich der Mobiltelefone ist für die gesamte Schülerschaft der GHO auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Die Geräte sind ausgeschaltet in den Taschen aufzubewahren. Ausnahmen hiervon sind während der Freistunden der Schülerschaft in der Mensa und wenn das pädagogische Personal eine Ausnahme erteilt.

V Pausenregelung

  1. Die Pause dient der Erholung und dem Bewegungsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler.

  2. Von der Schülerschaft der Mittelstufe sind die Unterrichtsräume in den großen Pausen zu verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen nur in den Räumen des Oberstufenbereiches verbleiben.

  3. Während der großen Pausen und in Freistunden darf das Schulgelände nur von Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase (12. und 13. Jg.) verlassen werden, die volljährig sind oder die eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorweisen können.

  4. In den kleinen Pausen ist der Einkauf in der Mensa nicht gestattet.

VI Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend des Schulgesetzes § 62 und § 63 rechnen. Eingezogene Gegenstände (mit Ausnahme von Multimediageräten) werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Die Rückgabe von Multimediageräten ist folgendermaßen geregelt: Am Ende des Schultages können die Schülerinnen und Schüler bei den Sozialpädagogen ihr Multimediagerät abholen, nachdem

  1. die Erziehungsberechtigten telefonisch informiert wurden und diese
  2. der Rückgabe zugestimmt haben.

Die Erziehungsberechtigten können weiterhin bestimmen, ob sie doch selbst das Multimediagerät abholen möchten.

VII Sicherheitsbestimmungen

  1. Alle Einrichtungen, die der Sicherheit dienen, wie z. B. Feuermelder und Feuerlöscher, sind sorgsam zu behandeln.

  2. Es gilt die Brandschutzordnung.

  3. Die Fluchttüren der Häuser dürfen nur im Notfall benutzt werden. Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.

Fachordnungen

Die Hausordnung wird durch spezielle Regelungen der Fachbereiche ergänzt.

Diese Hausordnung wurde am 10. Mai 2023 von der Schulkonferenz beschlossen.