Krankmeldung

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WICHTIGER HINWEIS:

Dieses Formular ersetzt NICHT eine schriftliche Entschuldigung oder Krankschreibung. Diese muss wie bisher unverzüglich abgegeben werden.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Ausführungsvorschrift Schulbesuchspflicht (Teil I §7):

“(1) Können Schülerinnen oder Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(2) Bei der Rückkehr in die Schule hat die Schülerin oder der Schüler eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer ihres oder seines Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergibt.”

Hinweis: Gesetzestexte, Vorschriften, Verordnungen usw. können sich ändern, die aktuellen Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung.

Das Sekretariat kann hier die Krankmeldungen einsehen.